Colonia Real Estate AG / Sonstiges
30.04.2010 08:29
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Colonia Real Estate AG legt Konditionen für Wandelschuldverschreibungen mit
fünfjähriger Laufzeit fest
Köln, 30. April 2010 - Am 21. April 2010 hat die Colonia Real Estate AG
(die 'Gesellschaft') beschlossen, Wandelschuldverschreibungen mit einem
Gesamtnennbetrag von bis zu ca. EUR 19.000.000 und einer Laufzeit von fünf
Jahren auszugeben (die 'Schuldverschreibungen'). Der Vorstand der
Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Konditionen für
diese Schuldverschreibungen wie folgt festgelegt:
>
Verzinsung: 5,875 % p.a., zahlbar halbjährlich jeweils am 11. Mai und
11. November, beginnend mit dem 11. November 2010.
Anfänglicher Wandlungspreis: EUR 6,0078.
Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf
Grundlage eines Referenzpreises je Aktie von EUR 4,6214
zuzüglich einer anfänglichen Wandlungsprämie von 30%
ermittelt. Der Nennbetrag und der Bezugspreis je
Schuldverschreibung entsprechen dem anfänglichen
Wandlungspreis.
Anfängliches Wandlungsverhältnis 1.
(Aktien je Schuldverschreibung):
Nennbetrag und Bezugspreis: EUR 6,0078 je Schuldverschreibung.
Rückzahlungspreis: 115,9419 % des Nennbetrags.
Daraus ergibt sich eine auf die fünfjährige Laufzeit der
Schuldverschreibungen bezogene Effektiv-Verzinsung von 8,500% p.a.
Laufzeit: Bis zum 11. Mai 2015 (fünf Jahre).
>
Die Verzinsung sowie der Rückzahlungspreis und damit die
Effektiv-Verzinsung der Schuldverschreibungen wurden auf der Grundlage
eines vom 22. April bis zum 29. April 2010 durchgeführten
Bookbuilding-Verfahrens festgelegt, in dessen Rahmen die
Schuldverschreibungen unter dem Vorbehalt der Ausübung der Bezugsrechte der
Aktionäre der Gesellschaft ausgewählten institutionellen Investoren
angeboten wurden. Die Anleihebedingungen werden mit Ausnahme der Anzahl und
des Gesamtnennbetrags der auszugebenden Schuldverschreibungen
voraussichtlich ab dem 30. April 2010 auf der Website der Gesellschaft
(www.cre.ag) abrufbar sein. Die Bezugsfrist endet am 5. Mai 2010
(einschließlich). Während dieser Bezugsfrist werden die
Schuldverschreibungen weiterhin, vorbehaltlich der Ausübung der
Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft, ausgewählten institutionellen
Investoren angeboten. Die endgültigen Anleihebedingungen werden
voraussichtlich am 6. Mai 2010 veröffentlicht werden. Die
Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 11. Mai 2010 begeben.
Der Vorstand
Köln, 30. April 2010
Colonia Real Estate AG
Zeppelinstraße 4-8
D-50677 Köln
Zulassung: Regulierter Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime
Standard)
ISIN: DE0006338007
WKN: 633800
Ansprechpartner:
Claudia Kellert
Leiterin Investor Relations & Kommunikation
Tel.: +49 (0) 221 71 60 71-0
Fax: +49 (0) 221 71 60 71-99
E-Mail: ir@cre.ag
Website: www.cre.ag
Wichtige Mitteilung
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oder in jede andere Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe nach
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Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf
der in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Schuldverschreibungen oder
anderer Wertpapiere der Colonia Real Estate AG dar. Im Zusammenhang mit
dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein
öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit
dem Angebot der Schuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Schuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten
werden, wenn die Emittentin der Schuldverschreibungen in einer solchen
Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes
Angebotsdokument in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu erstellen oder
zu registrieren. Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot
und der Verkauf der Schuldverschreibungen können in bestimmten
Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese
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und diese Beschränkungen einhalten.
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten
von Amerika dar. Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere
(insbesondere Aktien, Bezugsrechte und Schuldverschreibungen der Colonia
Real Estate AG) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities
Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') in den
Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen nicht in den
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außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den
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versendet werden. Es erfolgt kein Angebot der Schuldverschreibungen, der
Bezugsrechte auf diese oder der Aktien, auf die im Falle der Wandlung ein
Anspruch bestehen kann, in den Vereinigten Staaten von Amerika.
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professionelle Anleger, die unter Artikel 19(1) des Financial Services und
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als 'Order'
bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit hohem Nettovermögen, die unter
Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle sonstigen Personen, an die
sie rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als
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oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder
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